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Dokument-ID: 1281126
6.1.1 Hilfe: Unterstützung und Begleitung
Definieren wir das Wort „Hilfe“ im Kontext von Gewaltschutz. Hilfe bezeichnet alle Maßnahmen, die darauf abzielen, betroffene Personen in ihrer eigenen Handlungsfähigkeit zu stärken, ihnen Orientierung zu geben und sie bei der Bewältigung ihrer Situation zu begleiten. Hilfe ist ressourcenorientiert. Das bedeutet, sie setzt an den Stärken der betroffenen Person an und fördert deren Selbstwirksamkeit.