© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 687362

Clemens Steuer | Kommentar | Kommentierung

§ 1 GewO – Kommentierung 1.0

1.0 Allgemeines

1.1 Sachlicher Geltungsbereich

Der Gewerberechtsgesetzgeber vermeidet es, den Gewerbebegriff positiv-materiell zu definieren. Der Geltungsbereich der Gewerbeordnung ist vielmehr durch eine Generalklausel (§ 1 Abs 1 und 2), die jede zulässige selbstständige regelmäßige Erwerbstätigkeit umfasst, sowie einen umfangreichen Ausnahmenkatalog (§§ 2 bis 4), bestimmt. Der Geltungsbereich der Gewerbeordnung ist indes durch die §§ 1 bis 4 nicht abschließend geregelt, da § 2 1. Satz ausdrücklich die Möglichkeit weiterer Ausnahmetatbestände in anderen Bundesgesetzen vorsieht (vgl die bezüglichen Erläuterungen) und der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, materielles Gewerberecht ausschließlich im Rahmen der Gewerbeordnung zu regeln (vgl etwa das GelegenheitsverkehrsG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop