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Neu Dokument-ID: 405608

Kommentar

§ 106 GewO

Zu Abs 1 aus den Materialien der RV der Novelle 2008, BGBl I Nr 42/2008

Die Errichtung von Brandmeldeanlagen gehört seit jeher zum Berechtigungsumfang des Elektrotechnikers. Dies soll durch die neue Z 4 klargestellt werden.

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