© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 966653

Kommentar

§ 162 GewO

Zu Abs 1:

Die bisher als Teilgewerbe geführten Tätigkeiten in Abs 1 zählen nun zu den freien Gewerben (vgl dazu EBRV 1475 BlgNr XXV. GP, 9). Freie Gewerbe können bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (zB Vorliegen einer Eigenberechtigung, Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen; vgl die §§ 8 ff) angemeldet werden (vgl die Ausführungen zu § 94). Ein Befähigungsnachweis gem § 16 ist nicht erforderlich.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop