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Neu Dokument-ID: 402902

Kommentar

§ 17 GewO

1.0

Grundregel: Perpetuierung der Gewerbeberechtigung (Abs 1)

1.1

Zum Einfluss zwischenzeitlicher Änderungen der Rechtslage (Z 1)

1.2

Die Ausübung eines „gleichen“ Gewerbes als Voraussetzung

1.3

Perpetuierung vorbehaltlich anderer Regelungen

2.0

Ausnahme: „Zeugnisverfall“ durch Verordnung und nochmaliger Nachweis der Befähigung

2.1

Verfall des Befähigungsnachweises bei längerer Nichtausübung besonders sensibler Gewerbe

2.2

Ausschluss des Zeugnisverfalls

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