© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 631791

Caroline Lechner-Hartlieb | Kommentar | Kommentierung

§ 2 GewO – Kommentierung 11.0: Bank- und Versicherungsgeschäfte, Pensionskassen

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ist

  • der Betrieb von Bankgeschäften einschließlich der nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erbrachten Dienstleistungen mit Ausnahme der Tätigkeiten eines vertraglich gebundenen Vermittlers gem § 1 Z 44 oder eines Wertpapiervermittlers gem § 1 Z 45 des Wertpapieraufsichtsgesetzes,
  • der Betrieb von Versicherungsunternehmen,
  • der Betrieb von Pensionskassen,
  • der Betrieb von Zahlungsinstituten,
  • der Betrieb von E-Geld-Instituten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop