© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
§ 2 GewO – Kommentierung 2.0: Nicht durch die GewO geregelte Ausnahmetatbestände
2.0 Nicht durch die Gewerbeordnung geregelte Ausnahmetatbestände
2.1 Allgemeines
Den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Gewerberechtsnovelle 1996 (BGBl I 10/1997) zufolge soll durch die Einfügung der Worte „ausdrücklich angeordneter“ der Geltungsbereich der Gewerbeordnung 1994 besser abgegrenzt werden: „Es wird damit festgelegt, dass eine Tätigkeit, auf die die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit (Selbstständigkeit, Regelmäßigkeit, Gewinnerzielungsabsicht) zutreffen und die nicht nach den folgenden Ausnahmebestimmungen des § 2 Abs 1 von deren Geltungsbereich ausgenommen sind, der Gewerbeordnung unterliegen, es sei denn, eine Ausnahmeregelung wäre durch bundesgesetzliche Vorschrift ausdrücklich angeordnet.“ (47 BlgNR XX. GP 15)