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Neu Dokument-ID: 361756

Kommentar

§ 2 GewO

1.0

Allgemeines zu den Ausnahmen

1.1

Die Bestimmung des § 2 und die Bereiche der Ausnahmen vom Anwendungsbereich

1.2

Rechtsfolgen und Einschränkungen der Ausnahmen

1.3

Sonstige Bestimmungen des § 2 GewO (Abs 13)

1.3.1

Anwendung gewerberechtlicher Vorschriften auf Unternehmen, die ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung betrieben werden

1.3.2

Normen kollektiver Rechtsgestaltung

2.0

Nicht durch die Gewerbeordnung geregelte Ausnahmetatbestände

2.1

Allgemeines

2.2

Durch andere Bundesgesetze vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeiten

2.3

„Bloße“ Raumvermietung

2.3.1

Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an Telekommunikationsunternehmen zur Einstellung von technischen Geräten – gewerberechtliche Beurteilung

2.3.2

Hinweise auf die Privatzimmervermietung und das freie Gastgewerbe

2.3.3

Überlassung von anderen Räumlichkeiten als Wohnräumen

3.0

Land- und Forstwirtschaft

3.1

Ausnahme vom Geltungsbereich

3.2

Verordnungsermächtigung zur Bestimmung der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion

3.3

Anwendungsfälle und Abgrenzungsfragen

4.0

Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft

4.1

Allgemeines

4.2

Tatbestände

4.2.1

Verarbeitung des eigenen Naturproduktes (§ 2 Abs 4 Z 1)

4.2.2

Abbau der eigenen Bodensubstanz (§ 2 Abs 4 Z 3)

4.2.3

Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln (§ 2 Abs 4 Z 4)

4.2.4

Fuhrwerksdienste mit land- und forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs 4 Z 5)

4.2.5

Fuhrwerksdienste mit anderen Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs 4 Z 6 erster Tatbestand)

4.2.6

Vermieten und Einstellen von Reittieren (§ 2 Abs 4 Z 6 zweiter Tatbestand)

4.2.7

Vermieten von land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln (§ 2 Abs 4 Z 7 und 8)

4.2.8

Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Lieferung von Wärme aus Biomasse (§ 2 Abs 4 Z 9)

4.2.9

Verabreichung und Ausschank im Rahmen der Almwirtschaft (§ 2 Abs 4 Z 10)

4.3

Vermittlung nebengewerblicher Dienstleistungen durch Vereine

4.4

Tätigkeiten land- und forstwirtschaftlicher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

5.0

Buschenschank

5.1

Allgemeines

5.2

Kompetenzrechtliche Bemerkungen

6.0

Literarische und künstlerische Tätigkeit, Selbstverlag der Urheber

6.1

Allgemeines

6.2

Judikatur und Fallbeispiele

6.2.1

Literarische Tätigkeit

6.2.2

Ausübung der schönen Künste

6.2.3

Selbstverlag der Urheber

7.0

Häusliche Nebenbeschäftigungen (Abs 1 Z 9)

7.1

Allgemeines

7.2

Privatzimmervermietung

8.0

Freie Rechts- und Wirtschaftsberufe, akkreditierte Anstalten, Beliehene

8.1

Ausnahme für – insbesondere rechtsberatende, technische und wirtschaftsnahe – freie Berufe

8.1.1

Rechtsanwälte

8.1.2

Notare

8.1.3

Verteidiger in Strafsachen

8.1.4

Ziviltechniker

8.1.5

Patentanwälte

8.1.6

Versicherungstechniker

8.1.7

Wirtschaftstreuhandberufe

8.1.8

Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter

8.1.9

Börsensensale

8.2

Ausnahme für bestimmte Anstalten

8.3

Ausnahme für Beliehene und in Pflicht genommene Personen

8.4

Ausnahme für die Revision und die damit im Zusammenhang ausgeübte Beratung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und ihnen gleichgestellten Vereinen

8.5

Ausnahme für Auswanderungsgeschäfte

9.0

Freie medizinische und soziale Berufe

9.1

Allgemeines und Abgrenzungsfragen

9.2

Ausübung der Heilkunde

9.3

Zahnärzte

9.4

Psychotherapie und psychologische Berufe

9.5

Hebammen, Tierärzte und Apotheker

9.6

Krankenpflegefachdienste

9.7

Medizinisch-technische Dienste und Sanitätshilfsdienst

9.8

Betrieb von Kranken- und Kuranstalten

10.0

Ausnahme des Privatunterrichts

11.0

Bank- und Versicherungsgeschäfte, Pensionskassen

11.1

Bankgeschäfte

11.2

Versicherungsunternehmen

11.3

Dienstleistungen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018

11.4

Vertraglich gebundener Vermittler gem § 1 Z 44 WAG 2018

11.5

Wertpapiervermittler gem § 1 Z 45 WAG 2018

11.6

Pensionskassen

11.7

Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute

12.0

Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmen

12.1

Betrieb von Eisenbahnunternehmen, Hilfseinrichtungen und Hilfstätigkeiten

12.2

Bewirtschaftung von Speisewagen und Schlafwagen durch ausländische Unternehmen

12.3

Betrieb von Schifffahrtsunternehmen mit Wasserfahrzeugen

12.4

Betrieb von Fähren (Überfuhren)

12.5

Betrieb von Kraftfahrlinienunternehmen

13.0

Luftverkehrsunternehmen

13.1

Betrieb von Luftverkehrsunternehmen iSd § 2 Abs 1 Z 16

13.2

Betrieb von Zivilflugplatzunternehmen

13.3

Hilfsbetriebe der Luftbeförderungs- und Zivilflugplatzunternehmen

13.4

Drohnen

13.5

Tätigkeit als Pilot

13.6

Zivilluftfahrtschulen

14.0

Theater, Belustigungen, Schaustellungen, musikalische und literarische Darbietungen

14.1

Allgemeines

14.2

Beispiele

14.2.1

Diskotheken

14.2.2

Betrieb von Badeanstalten

14.2.3

Halten von Spielen

14.2.4

Betrieb von Sportanlagen

15.0

Periodische Druckwerke

15.1

Ausgenommene Tätigkeiten

15.2

Herausgabe, Herstellung und Verbreitung durch das Medienunternehmen selbst

15.3

Kleinverkauf periodischer Druckwerke

16.0

Energieversorgungsunternehmen

16.1

Allgemeines

16.2

Elektrizitätsunternehmen

16.3

Erdgasunternehmen

16.4

Erdgashändler

17.0

Anwendungsbereich des Schieß- und Sprengmittelgesetzes

18.0

Vermittlung und Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen: (Buchmacher und Totalisateure)

18.1

Allgemeines

18.2

Begriffsbestimmungen

19.0

Arbeitsvermittlung und Berufsberatung durch das Arbeitsmarktservice oder gemeinnützige Einrichtungen

19.1

Allgemeines

19.2

Sachlicher Anwendungsbereich

19.3

Abgrenzungen

20.0

Ausländische Reisebetreuer

21.0

Gastgewerbliche Tätigkeiten von gemeinnützigen Organisationen und politischen Parteien

21.1

Allgemeines

21.2

Anwendungsbereich

21.3

Einhaltung zusätzlicher Pflichten

22.0

Behörden und Verfahren

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