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Neu Dokument-ID: 979412

Kommentar

§ 24 GewO

1.0

Zuständigkeit

2.0

Anhörungsrechte

3.0

Regelungsgegenstand

4.0

Kundmachung

5.0

Übergangsregelungen der Gewerbeordnungsnovelle 2017

1.0 Zuständigkeit

Die Prüfungsordnungen für Meister- und Befähigungsprüfungen (bzw Zusatzprüfungen) sind von der zuständigen Fachorganisation der Wirtschaftskammer Österreich zu erlassen. Sind mehrere Fachorganisationen zuständig, so erlässt die Wirtschaftskammer Österreich die Verordnung.

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