© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 406445

Kommentar

§ 289 GewO

Zu Abs 1 aus den Materialien der RV der Novelle 2008, BGBl 42/2008

Mit dem anzufügenden Satz wird die derzeitige widersprüchliche Rechtslage beseitigt, wonach die Organisation von Märkten, insb von so genannten Flohmärkten, als freies Gewerbe ausgeübt werden kann, während andererseits die Organisation und Abhaltung von Märkten den Gemeinden vorbehalten ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop