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Neu Dokument-ID: 406776

Kommentar

§ 356 GewO

1.0

Überblick

2.0

Anberaumung der mündlichen Verhandlung

2.1

Keine verpflichtende mündliche Verhandlung

2.2

Dauer zwischen Kundmachung und Abhaltung der mündlichen Verhandlung

3.0

Form der Kundmachung

3.1

Amtstafel der Gemeinde (Z 1)

3.2

Internetseite der Behörde (Z 2)

3.3

Anschlag auf dem Betriebsgrundstück (Z 3)

3.4

Anschlag in unmittelbar benachbarten Häusern (Z 4)

3.5

Persönliche Verständigung

4.0

Inhalt der Verständigung

4.1

Rechtsfolgenhinweis

4.2

Umschreibung des Verfahrensgegenstands

5.0

Kundmachungsmängel

5.1

Kumulative Einhaltung aller Kundmachungsformen

5.2

Heilung von Kundmachungsmängeln

6.0

Präklusion

6.1

Nachbareigenschaft und Parteistellung

6.2

Rechtserhebliche Einwendungen

6.3

Rechtzeitigkeit der Einwendung

6.4

Quasi-Wiedereinsetzung gem § 42 Abs 3 AVG

6.5

Übergangene Nachbarn

7.0

Geschäftsgeheimnisse

8.0

Parteistellung im Folgeverfahren

8.1

Verfahren gem §§ 79c Abs 1 und 2 sowie 79d GewO

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