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Neu Dokument-ID: 403306

Kommentar

§ 44 GewO

1.0

Allgemeines

2.0

Inhalt und Umfang

3.0

Verfahren

1

1.0 Allgemeines

In § 44 werden die näheren Modalitäten hinsichtlich des Fortbetriebsrechts der Insolvenzmasse geregelt. Das Fortbetriebsrecht entsteht ex lege mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine gesonderte Willenserklärung des Insolvenzverwalters ist nicht erforderlich.

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