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Dokument-ID: 403306
§ 44 GewO
1.0 | Allgemeines |
2.0 | Inhalt und Umfang |
3.0 | Verfahren |
1
1.0 Allgemeines
In § 44 werden die näheren Modalitäten hinsichtlich des Fortbetriebsrechts der Insolvenzmasse geregelt. Das Fortbetriebsrecht entsteht ex lege mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine gesonderte Willenserklärung des Insolvenzverwalters ist nicht erforderlich.