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§ 50 GewO
1.0 | Allgemeines |
2.0 | Ausgewählte erlaubte Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten (Abs 1) |
2.1 | Einkaufen und Einsammeln von Waren, Roh- und Hilfsstoffen und Betriebsmitteln (Z 1) |
2.2 | Verrichtung bestellter Arbeiten (Z 3) |
2.3 | Verrichtung von Tätigkeiten des Gewerbes, die nur außerhalb von Betriebsstätten vorgenommen werden können (Z 4) |
2.4 | Ausstellen von Waren (Z 6) |
2.5 | Verkauf von Waren und Entgegenahme von Bestellungen auf Märkten (Z 7) |
2.6 | Verabreichung oder Ausschank unentgeltlicher Kostproben in den Verkaufsräumen eines anderen Gewerbetreibenden (Z 9) |
2.7 | Kleinverkauf bei Festen und sonstigen Veranstaltungen (Z 10) |
2.8 | Vorübergehende Verköstigung außerhalb der Betriebsräume (Z 11) |
3.0 | Verbote |
3.1 | Gesetzliches Verbot des Versandhandels für bestimmte Produkte (Abs 2) |
3.2 | Fakultative verordnungsmäßige Verbote seitens des BMAW (Abs 3) |