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§ 83 GewO
1.0 | Auflassung |
1.1 | Begriff der Auflassung |
1.2 | Umfasste Betriebsanlagen |
1.3 | Abgrenzung zur Betriebsunterbrechung |
2.0 | Der „auflassende Inhaber“ als Normadressat |
2.1 | Wechsel des Inhabers (dingliche Wirkung) |
3.0 | Vorkehrungen |
3.1 | Keine dingliche Wirkung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages |
3.2 | Haftungsrechtliche Stellung der Behörde |
4.0 | Anzeigepflicht bei Auflassung der Betriebsanlage |
4.1 | Nichterstattung der Anzeige über die Auflassung einer Betriebsanlage |
5.0 | Feststellungsbescheid |
5.1 | Rechtssicherheit bei Vorliegen eines Feststellungsbescheides |
6.0 | Geschützte Rechtsgüter bzw Ansprüche von Rechtsnachfolgern |
7.0 | Amtshaftung bei schuldhaftem Verhalten der Behörde |