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Neu Dokument-ID: 405129

Kommentar

§ 83 GewO

1.0

Auflassung

1.1

Begriff der Auflassung

1.2

Umfasste Betriebsanlagen

1.3

Abgrenzung zur Betriebsunterbrechung

2.0

Der „auflassende Inhaber“ als Normadressat

2.1

Wechsel des Inhabers (dingliche Wirkung)

3.0

Vorkehrungen

3.1

Keine dingliche Wirkung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages

3.2

Haftungsrechtliche Stellung der Behörde

4.0

Anzeigepflicht bei Auflassung der Betriebsanlage

4.1

Nichterstattung der Anzeige über die Auflassung einer Betriebsanlage

5.0

Feststellungsbescheid

5.1

Rechtssicherheit bei Vorliegen eines Feststellungsbescheides

6.0

Geschützte Rechtsgüter bzw Ansprüche von Rechtsnachfolgern

7.0

Amtshaftung bei schuldhaftem Verhalten der Behörde

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