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Dokument-ID: 405179
§ 84e GewO
Die Verpflichtung, ein Sicherheitskonzept zu erstellen, gilt sowohl für Betriebe der unteren als auch der oberen Klasse. Es besteht nicht nur die Verpflichtung, ein Sicherheitskonzept „für die Schublade“ auszuarbeiten, sondern die Verpflichtung umfasst auch die Verwirklichung des Sicherheitskonzepts sowie gegebenenfalls seine Abänderung.