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Dokument-ID: 1033758
§ 87 GewO – Kommentierung 2.0
2.0 Aufschiebende Wirkung von Revisionen an den VwGH
Die Entziehung der Gewerbeberechtigung ist die schwerste Sanktion der Gewerbeordnung und berührt unmittelbar die Grundrechtssphäre (Erwerbsfreiheit). Während eine Fehlentscheidung im Bereich des Berufszugangs letztlich bloß dilatorisch wirkt, stellt die zwangsweise Beendigung einer Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die im Normalfall damit verbundene Zerschlagung des bezüglichen Unternehmens einen faktisch irreversiblen Vorgang dar.