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Neu Dokument-ID: 798757

Judikatur | Entscheidung

3.2 1 Ob 5/92; OGH; 11. November 1992 – bearbeitete Version

GZ: 1 Ob 5/92 | Gericht: OGH vom 11.11.1992

Ein zur Amtshaftung führendes Organhandeln kann auch in einer Unterlassung liegen, wenn eine Pflicht des Organs zum Tätigwerden bestand und pflichtgemäßes Handeln den Schadenseintritt verhindert hätte.

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