© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 294978

Judikatur | Entscheidung

1.35 2000/04/0144; VwGH; 26. Juni 2001 – bearbeitete Version

GZ: 2000/04/0144 | Gericht: VwGH vom 26.06.2001

Der Betrieb von Tennissportanlagen fällt unter die Ausnahmeregelung des § 2 Abs 1 Z 17 GewO 1994 und damit unter dem Gesichtspunkt einer verfassungskonformen Interpretation unter den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder nach Art 15 Abs 1 B-VG.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop