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Dokument-ID: 294815
1.18 95/04/0171, 0172, 0173; VwGH; 19. März 1996 – bearbeitete Version
Betriebsanlagenrecht:
Der Gemeinde kommt nur dann Parteistellung zu, wenn sie als Nachbar im Sinne des § 75 Abs 2 GewO 1994 berührt wird. Eine Erweiterung der Parteistellung unter Annahme einer Gesetzeslücke durch Analogieschluss ist unzulässig.