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Dokument-ID: 294858
1.21 97/04/0167; VwGH; 11. November 1998 – bearbeitete Version
Entziehung der Gewerbeberechtigung
Bei gerichtlicher Verurteilung des Gewerbetreibenden wegen fahrlässiger Krida gemäß § 159 Abs 1 Z 1 und 2 und § 161 StGB im Zusammenhang mit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit als Geschäftsführer zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist die Annahme, es sei die Begehung gleicher oder ähnlicher Straftat hinsichtlich der durch den Großhandel mit Gold, Goldschmuck, Juwelen und Uhren gebotenen Gelegenheit zu befürchten, nicht rechtswidrig.