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Clemens Steuer - Caroline Lechner-Hartlieb | Praxiswissen | Fachbeitrag

ABC – Anrechnung von Schulen

Diese Aufzählung von Schulen, deren Abschluss die in den Zugangsvoraussetzungen angeführten Ausbildungserfordernisse erfüllt, hat ihre Grundlage in einem Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 5. April 2006. Unberücksichtigt bleibt – mangels einer Überarbeitung des Erlasses – das Hinzukommen oder der Wegfall von einzelnen Schulen oder Lehrgängen. Auch die Verordnung BGBl II 399/2008, welche unter anderem in vielen Zugangsverordnungen eine weitere Möglichkeit des Zugangs zum Gewerbe (zweijährige einschlägige Ausbildung und nachfolgende vierjährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter) eingeführt hat, hat bei manchen Gewerben zur Folge, dass die im Erlass angeführten Zugangsvoraussetzungen teilweise nicht mehr den in der jeweiligen Verordnung (idF BGBl II 399/2008) genannten Zugangsvoraussetzungen entsprechen.

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