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Dokument-ID: 1049186
Richtlinie über Industrieemissionen
ANHANG II
Schadstoffliste
LUFT
- Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen
- Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen
- Kohlenmonoxid
- Flüchtige organische Verbindungen
- Metalle und Metallverbindungen
- Staub, einschließlich Feinpartikel
- Asbest (Schwebeteilchen und Fasern)
- Chlor und Chlorverbindungen
- Fluor und Fluorverbindungen
- Arsen und Arsenverbindungen
- Zyanide
- Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken
- Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane
WASSER
- Halogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden
- Phosphororganische Verbindungen
- Zinnorganische Verbindungen
- Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften
- Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe
- Zyanide
- Metalle und Metallverbindungen
- Arsen und Arsenverbindungen
- Biozide und Pflanzenschutzmittel
- Schwebestoffe
- Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate)
- Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen)
- Stoffe, die in Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG aufgeführt sind