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Neu Dokument-ID: 947688

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4.5 Anhörungsrechte der Gemeinde und der Sicherheitsbehörde

Gemeinde

Die Gemeinde ist gem § 355 Abs 1 GewO im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen iSd § 74 Abs 2 Z 2 bis 5 GewO im Rahmen ihres Wirkungsbereiches zu hören.

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