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Neu Dokument-ID: 1048654

Vorschrift

Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 25
Sanktionen

idF ABl. L 326/2015 | Datum des Inkrafttretens 31.12.2015

Die Mitgliedstaaten legen Sanktionen für Verstöße gegen die aufgrund dieser Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Vorschriften fest und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Anwendung dieser Sanktionen sicherzustellen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.