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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

18 Auswirkungen der GewO auf das GSVG

Allgemeines

Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sozialversichert, wenn Sie für die Ausübung Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit einen Gewerbeschein brauchen. Ob das ein einfaches oder ein reglementiertes Gewerbe ist, spielt für die Sozialversicherung keine Rolle. Auch Gesellschaften können über Gewerbeberechtigungen verfügen und somit Mitglieder der Wirtschaftskammer sein.

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