© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 780651

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.11.6 Behördenpflichten

Information des Bundesministers

Gem § 84l Abs 1 GewO hat die Behörde die einen Betrieb betreffenden Informationen gem

  • § 84d Abs 1 Z 1 GewO (Name, Sitz etc des Betriebsinhabers),
  • § 84d Abs 1 Z 5 GewO (Beschreibung der unmittelbaren Umgebung des Betriebs) sowie
  • § 84d Abs 3 und Abs 4 GewO (Vorausmitteilungen)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop