© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 969257

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4.7 Erstreckung der Betriebsanlagengenehmigung

Erstreckung der Betriebsanlagengenehmigung

Allgemeines

Eine gewerbliche Betriebsanlage darf erst dann errichtet und betrieben werden, wenn alle gemäß Bundesrecht (ua GewO) und Landesrecht (ua BauO) erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen von den jeweils zuständigen Behörden erteilt worden sind. Zwecks Verfahrensbeschleunigung und Erleichterung für Unternehmer sieht nun § 356b GewO bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren vor der Gewerbebehörde im Sinne einer Verfahrens- und Entscheidungskonzentration bzw des One-Stop-Shop Folgendes vor:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop