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Dokument-ID: 969263
8.4.10 Feststellung der Genehmigungspflicht
Feststellung der Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage auf Antrag ihres Inhabers
Werden Umstände bekannt, die die Genehmigungspflicht einer Anlage iSd § 74 GewO begründen könnten, zieht aber der Inhaber der Anlage in Zweifel, dass die Voraussetzungen für die Genehmigungspflicht gegeben seien, so hat gem § 358 Abs 1 erster Satz GewO die Behörde auf Antrag des Inhabers der Anlage