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Dokument-ID: 861625
10.2.7 Fortbetriebsrecht
Nach der Bestimmung des § 367 Z 9 GewO begeht eine Verwaltungsübertretung, wer ein Fortbetriebsrecht für ein Gewerbe ausübt, ohne die gem § 41 Abs 4 GewO erforderliche Bestellung eines Geschäftsführers angezeigt zu haben.