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Neu Dokument-ID: 799705

Judikatur | Entscheidung

2.30 G 4/05; VfGH; 9. Juni 2004 – bearbeitete Version

GZ: G 4/05 | Gericht: VfGH vom 09.06.2004

Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung der Gewerbeordnung 1994 über die Zuständigkeit des Landeshauptmannes zur Erlassung von Verordnungen über abweichende Regelungen betreffend die Gewerbeausübung in Gastgärten wegen Zugehörigkeit der Angelegenheit zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde und wegen Verstoßes gegen die Bezeichnungspflicht.

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