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Neu Dokument-ID: 416781

Judikatur | Entscheidung

2.7 G 89/94; VfGH; 28.Juni 1995 – bearbeitete Version

GZ: G 489/94 | Gericht: VfGH vom 28.06.1995

Aufhebung der Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe in den Geltungsbereich der Gewerbeordnung wegen Verstoßes gegen die verfassungsgesetzliche Kompetenzverteilung; landwirtschaftliche Verarbeitungsnebengewerbe keine Angelegenheiten des Gewerbes im Versteinerungszeitpunkt; kein gewerberechtlicher Ansatzpunkt für eine intrasystematische Fortentwicklung des Kompetenztatbestandes der Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie; keine Erweiterung bestehender Bundeskompetenzen aufgrund des BVG Umweltschutz

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