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Neu Dokument-ID: 799685

Judikatur | Entscheidung

2.27 G 9/02 ua; VfGH; 4. Oktober 2003 – bearbeitete Version

GZ: G 9/02 ua | Gericht: VfGH vom 04.10.2003

Teilweise Zulässigkeit der Individualanträge von Buschenschankbetreibern auf Aufhebung von Bestimmungen des Nö Buschenschankgesetzes betreffend die Verabreichungsbefugnis bezüglich bestimmter Speisen; Kompetenz des Landesgesetzgebers zu einer solchen Regelung im Rahmen des Buschenschankwesens; kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und die Erwerbsausübungsfreiheit; Ausschluss der Verabreichung warmer Speisen kompetenzrechtlich geboten;

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