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Dokument-ID: 799158
2.24 G 98/01-9, G 112/01-10; VfGH; 24. September 2001 – bearbeitete Version
Keine Verfassungswidrigkeit der bloßen Feststellung der mangelnden Parteistellung der Nachbarn im vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
Verfassungswidrigkeit einer gewerberechtlichen Bestimmung über die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren auch nach teilweiser Neufassung infolge Versagung der Parteistellung auch im Fall der unrichtigen Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen durch die Behörde. § 359b Abs 4 Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr 194, in der Fassung BGBl I Nr 88/2000, wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2002 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.