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Dokument-ID: 794210
8.4.1 Genehmigungsansuchen und Entscheidungsfrist
Allgemeines
Grundsätzlich ist zwischen einem ordentlichen Genehmigungsverfahren gem §§ 353 ff GewO und einem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 359b GewO zu unterscheiden. Ob ein vereinfachtes Verfahren möglich ist, wird von der Behörde beim Einlangen eines Antrags auf Erteilung einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung geprüft (Genehmigungsansuchen).