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Neu Dokument-ID: 758109

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.5 Gewerbeausübung durch ausländische natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften

Vorbemerkung

Adressaten des § 14 GewO sind Drittstaatsangehörige, Schweizer Staatsangehörige sowie Familienangehörige von EU- bzw EWR-Staatsangehörigen. Für Fragen zur Gewerbeausübung durch EU- bzw EWR-Staatsangehörige siehe das VI. Hauptstück der GewO („EWR-Anpassungsbestimmungen“, §§ 373a ff).

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