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Dokument-ID: 738845
2.5 Gewerbeausübung in der Form eines Industriebetriebes
Befähigungsnachweisfreiheit für Industriebetriebe
Für Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden, ist gem § 7 Abs 5 GewO kein Befähigungsnachweis erforderlich.
Merkmale eines Industriebetriebes
Ein Gewerbe wird gem § 7 Abs 1 GewO in der Form eines Industriebetriebes ausgeübt, wenn für den Betrieb im Wesentlichen nachfolgende Merkmale bestimmend sind: