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Dokument-ID: 861631
10.2.10 Gewerbliche Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten
Verwaltungsübertretung
§ 367 Z 14 und 15 GewO betreffen Verwaltungsübertretungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung außerhalb von Betriebsstätten, und zwar den Versandhandel an Letztverbraucher sowie den Verkauf durch Automaten (§§ 50 bis 52 GewO).