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Dokument-ID: 1048568
KAPITEL I
Artikel 1
Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
KAPITEL I
GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND GRAD DER HARMONISIERUNG
Artikel 1
Gegenstand
Der Zweck dieser Richtlinie ist die Angleichung bestimmter Aspekte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zwischen Reisenden und Unternehmern, um so zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts und zu einem hohen und möglichst einheitlichen Verbraucherschutzniveau beizutragen.