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Dokument-ID: 1064544
5.124 KLVwG-887/2/2019; LVwG Kärnten; 15. Mai 2019 – bearbeitete Version
Mit der Wortwahl „Im Hinblick auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, Ihnen die Wiederherstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens aufzutragen“ wird keinesfalls ein konkreter Auftrag erteilt, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass die Behörde gedenkt, einen Auftrag im Sinne des § 360 Abs 1 GewO 1994, sohin eine Verfahrensanordnung iSd § 360 Abs 1 GewO 1994 zu erlassen.