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Neu Dokument-ID: 859120

Judikatur | Entscheidung

5.31 LVwG-AV-1012/001-2015; LVwG NÖ; 21. April 2016 – bearbeitete Version

GZ: LVwG-AV-1012/001-2015 | Gericht: LVwG Niederösterreich vom 21.04.2015

Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer muss in der Lage sein, sich „entsprechend“ im Betrieb zu betätigen. Dafür ist wesentlich, dass er die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften persönlich beobachten und kontrollieren sowie auf Verstöße rasch und effizient reagieren kann. Eine geplante Anwesenheit im Betrieb von 20 Wochenstunden und regelmäßige elektronische Kontaktaufnahme reichen bei ansonsten großer räumlicher Distanz und mehrfachen weiteren beruflichen Verpflichtungen nicht aus.

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