© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 832256

Judikatur | Entscheidung

5.8 LVwG-AV-1133/001-2015; LVwG NÖ; 3. November 2015 – bearbeitete Version

GZ: LVwG-AV-1133/001-2015 | Gericht: LVwG Niederösterreich vom 03.11.2015

§ 339 Abs 4 GewO 1994 ermöglicht eine Gewerbeanmeldung mittels Instrumenten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (zB via Internet oder E-Mail). Wird eine Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde eingebracht, ohne dass der Antragsteller eine sichere elektronische Signatur verwendet, ist sie grundsätzlich wie ein eigenhändig und ein urschriftlich unterfertigtes Anbringen zu behandeln. Wenn die Behörde Zweifel darüber hat, ob das Anbringen von der darin genannten Person stammt, kann sie eine Bestätigung durch ein schriftliches Anbringen mit eigenhändiger und urschriftlicher Unterschrift auftragen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop