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Dokument-ID: 831957
5.21 LVwG-AV-792/001-2014; LVwG NÖ; 20. Jänner 2016 – bearbeitete Version
Die Feststellung über Art und Ausmaß der zu erwartenden Immissionen ist Gegenstand des Beweises durch Sachverständige auf dem Gebiet der gewerblichen Technik im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. Daher kann dem Begriff der „erforderlichen technischen Unterlagen“ iSd § 353 Z 2 lit a GewO ein „schalltechnisches Projekt“, das detaillierte Angaben über die Schallabstrahlung der einzelnen Maschinen etc im Hinblick auf die Nachbarschaft enthält, nicht unterstellt werden. Ein diesbezüglicher Auftrag der Behörde ist überschießend.