© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
5.109 LVwG-AV-965/002-2017; LVwG NÖ; 21. November 2018 – bearbeitete Version
Ob eine voraussehbare Gefährdung von Leben und Gesundheit iSd § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 vermieden wird, ist unter Bedachtnahme auf die in der Umwelt bereits gegebenen Gefährdungen zu beurteilen. Dieser Beurteilung ist daher die durch das Hinzutreten der durch die beantragte Anlage bewirkten Immissionen zu der – aus anderen Quellen stammenden – Grundbelastung entstehende Gesamtsituation zugrunde zu legen. Maßgeblich ist nicht, wie sich die Veränderung der Gesamtsituation auf Leben und Gesundheit auswirkt, maßgeblich sind vielmehr die Auswirkungen der veränderten Gesamtsituation.