© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1063697
5.93 LVwG-S-2513/001-2017; LVwG NÖ; 9. Mai 2018 – bearbeitete Version
Eine gewerbliche Betriebsanlage verliert diese rechtliche Eigenschaft nicht etwa insoweit, als sie zum Zweck einer nichtgewerblichen Tätigkeit betrieben wird. Soll eine gewerbliche Betriebsanlage sowohl zu einem gewerblichen wie auch zu einem nichtgewerblichen Zweck betrieben werden, so unterliegt bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 74 Abs 2 GewO der gesamte und nicht etwa nur der „gewerbliche“ Betrieb der Genehmigungspflicht.