© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1000379

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.4.2 Pflichten iZm der Sicherheit personenbezogener Daten

Die in Art 32 bis 34 DSGVO normierten Pflichten dienen der Sicherheit personenbezogener Daten. Sie betreffen

  • die Sicherheit der Verarbeitung (zB durch Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten und durch dauerhafte Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste iZm der Verarbeitung),
  • die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde samt deren Dokumentation durch den Verantwortlichen möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, sowie
  • die Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, sofern die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, außer
    • der Verantwortliche hat geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen, insbesondere solche, durch die die personenbezogenen Daten für alle Personen, die nicht zu deren Zugang befugt sind, unzugänglich gemacht werden (etwa durch Verschlüsselung), oder
    • dies wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop