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Judikatur | Entscheidung

1.94 Ra 2016/04/0113; VwGH; 23. November 2016 – bearbeitete Version

GZ: Ra 2016/04/0113 | Gericht: VwGH vom 23.11.2016

Die Gewerbebehörde ist nicht ermächtigt, die Übereinstimmung einer gewerblichen Betriebsanlage mit den im Standort geltenden raumordnungsrechtlichen Vorschriften im Genehmigungsverfahren nach § 77 GewO 1994 zu beurteilen. Ein allenfalls gegebener Widerspruch zu raumordnungsrechtlichen Vorschriften kann daher im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren von den Nachbarn auch nicht mit Erfolg geltend gemacht werden.

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