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Judikatur | Entscheidung

1.184 Ra 2023/04/0090; VwGH; 27. Juli 2023 – bearbeitete Version

GZ: Ra 2023/04/0090 | Gericht: VwGH vom 27.07.2023

Die Annahme, der Gewerbetreibende besitze die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr, ist gerechtfertigt, wenn seine Handlungen oder Unterlassungen so beschaffen sind, dass das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild erwarten lässt, es werde die künftige Ausübung der gewerblichen Tätigkeit gegen die in Zusammenhang mit dem Gewerbe zu beachtenden öffentlichen Interessen verstoßen.

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