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Dokument-ID: 1018416
6.13 Rechte des Übernehmers iZm Betriebsanlagen bei Betriebsübernahmen
Ausgangslage
§ 79d GewO schuf gewisse Erleichterungen für den übernehmenden Inhaber einer Betriebsanlage aus Anlass einer Betriebsübernahme, wurde durch die Novelle BGBl I 2013/85 eingefügt und befindet sich seit 29. Mai 2013 in Kraft.