© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 907760

Judikatur | Entscheidung

1.90 Ro 2015/04/0018; VwGH; 12. September 2016 – bearbeitete Version

GZ: Ro 2015/04/0018 | Gericht: VwGH vom 12.09.2016

Nach § 81 Abs 3 GewO 1994 kommt den Nachbarn nur eine beschränkte Parteistellung hinsichtlich der Frage zu, ob die Voraussetzungen für das Änderungsanzeigeverfahren nach § 81 Abs 3 GewO 1994 überhaupt vorliegen. Machen die Nachbarn in keiner Weise geltend, dass die Durchführung eines Änderungsanzeigeverfahrens über die geplanten Änderungen unzulässig und sie dadurch in ihren Rechten verletzt worden seien und fehlt den Berufungen somit jeglicher Bezug zu dem den Nachbarn einzig zustehenden subjektiv-öffentlichen Recht, hat das VwG die insoweit eingeschränkte Prüfungsbefugnis zu berücksichtigen und die Beschwerden zurückweisen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop