© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1202334

Judikatur | Entscheidung

1.192 Ro 2023/11/0011; VwGH; 14. Februar 2024 – bearbeitete Version

GZ: Ro 2023/11/0011 | Gericht: VwGH vom 14.02.2024

§ 91 Abs 2 GewO stellt im Sinn des Urteilstenors des EuGH in der Rechtssache C-155/22 keine nationale Regelung dar, die eine Berücksichtigung der einem verantwortlichen Beauftragten zur Last gelegten Verstöße bei der Beurteilung, ob das Unternehmen die Anforderung der Zuverlässigkeit erfüllt, nicht erlauben würde. Die hier revisionsgegenständlichen Strafen nach dem AZG gegen einen verantwortlich Beauftragten können nämlich schon aufgrund des in § 5 Abs 2 GütbefG verwiesenen Art 6 Abs 1 Verordnung (EG) 1071/2009 bei der Beurteilung, ob die GmbH als Verkehrsunternehmer die Zuverlässigkeit als Voraussetzung der Konzessionserteilung nach § 5 Abs 1 GütbefG weiterhin erfüllt, berücksichtigt werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop